Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen consultens Professional Services GmbH und ihren Kunden, die IT-Dienstleistungen und/oder Software-Produkte betreffen.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie von consultens Professional Services GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2. Vertragsabschluss und Leistungsbeschreibung
2.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des freibleibenden Angebots von consultens Professional Services GmbH durch den Kunden zustande, spätestens jedoch mit der Lieferung oder der Erbringung der Dienstleistung.
2.2 Die Leistungen und Produkte von consultens Professional Services GmbH werden im Vertrag oder im freibleibenden Angebot beschrieben. Die Lieferung und/oder Erbringung der Leistungen erfolgt gemäß den vereinbarten Konditionen.
3. IT-Dienstleistungen
3.1 consultens Professional Services GmbH erbringt IT-Dienstleistungen, die im jeweiligen Vertrag oder im freibleibenden Angebot festgelegt werden. Diese können z.B. IT-Beratung, Softwareentwicklung, Systemintegration, Support oder Wartungsdienste umfassen.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Erbringung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
3.3 Die Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie im freibleibenden Angebot oder im Vertrag ausdrücklich angegeben sind. Änderungen oder Verzögerungen, die außerhalb des Einflussbereichs von consultens Professional Services GmbH liegen (z.B. höhere Gewalt, unvorhergesehene technische Probleme), verlängern die Fristen entsprechend.
4. Software-Produkte
4.1 consultens Professional Services GmbH verkauft Software-Produkte, die entweder als Standardsoftware oder maßgeschneiderte Softwarelösungen angeboten werden.
4.2 Der Kauf von Software-Produkten umfasst ausschließlich das Recht zur Nutzung der Software gemäß den im freibleibenden Angebot oder im Lizenzvertrag festgelegten Bedingungen.
4.3 Die Software wird in der zum Zeitpunkt des Kaufs verfügbaren Version geliefert. Im Rahmen der Vertragslaufzeit ist die consultens Professional Services GmbH verpflichtet, Updates und spätere Versionen der Software bereitzustellen, sofern dies im freibleibenden Angebot oder im Vertrag vereinbart wurde.
5. Lizenzierung von Software
5.1 Soweit Software-Produkte von consultens Professional Services GmbH lizenziert werden, gewährt consultens Professional Services GmbH dem Kunden ein nicht exklusives, nicht übertragbares, zeitlich begrenztes Nutzungsrecht an der Software gemäß des jeweiligen Lizenzvertrages und des freibleibenden Angebotes.
5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen, zu vermieten, zu verleasen oder weiterzugeben, es sei denn, dies ist ausdrücklich in einer Lizenzvereinbarung gestattet.
5.3 Änderungen oder Anpassungen der Software durch den Kunden sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von consultens Professional Services GmbH zulässig.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Die Preise für Dienstleistungen und Software-Produkte werden im jeweiligen Vertrag oder im freibleibenden Angebot festgelegt.
6.3 Zahlungen für Dienstleistungen und Software-Produkte sind wie folgt zu leisten, soweit nichts anderes vereinbart wurde:
Software und Hardware: Die Abrechnung erfolgt mit der Bereitstellung bzw. Lieferung.
Service / Wartung / Bereitschaft: Die Abrechnung erfolgt vor Beginn der Dienstleistung.
Dienstleistungen: Die Abrechnung erfolgt monatlich nach Projektfortschritt.
Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich weder um werkvertragliche Leistungen noch um Leistungen zu einem Festpreis, sondern um Dienstleistungen nach Aufwand.
Seminare und Schulungen: Die Abrechnung erfolgt nach Beginn der Veranstaltung.
Noch zu erbringende Schulungs- oder Dienstleistungstage werden spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung berechnet und als Guthaben geführt.
Schulungstermine gelten erst mit der Anmeldebestätigung durch die consultens Professional Services GmbH als verbindlich!
Arbeiten außerhalb der regulären Arbeitszeiten (z. B. abends, nachts, samstags):
Die Abrechnung erfolgt mit einem Tagessatz x1,5.
Arbeiten an Sonn- und (bayerischen) Feiertagen:
Die Abrechnung wird mit einem Tagessatz x2 berechnet.
Reisekosten: Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.
Reisezeiten: Die Abrechnung erfolgt mit einem Tagessatz x0,5.
Lieferkosten wie Transport und Verpackung:
Lieferungen erfolgen frei Haus und werden gesondert berechnet.
6.4 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Ausgenommen davon sind gesonderte Vereinbarungen.
6.5 Im Falle des Zahlungsverzugs ist consultens Professional Services GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% PUNKTE über dem Basiszinssatz zu verlangen.
7. Lieferung von Software-Produkten
7.1 Die Lieferung von Software-Produkten erfolgt in der Regel elektronisch, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
7.2 Lieferfristen für Software-Produkte sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Vertrag oder im freibleibenden Angebot angegeben wurden. Eine etwaige Verzögerung der Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Vertrages.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Für alle gelieferten Software-Produkte gilt die gesetzliche Gewährleistung. Mängel, die der Kunde innerhalb der gesetzlichen Frist nach Lieferung der Software feststellt, sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, schriftlich zu melden.
8.2 consultens Professional Services GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die Fehlerfreiheit oder die Eignung der Software für spezifische Anwendungen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes im Vertrag festgelegt.
8.3 Die Haftung von consultens Professional Services GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches Verhalten seitens der consultens Professional Services GmbH verursacht.
9. Datenschutz
9.1 consultens Professional Services GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten des Kunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten und zu schützen.
9.2 Der Kunde ermächtigt consultens Professional Services GmbH, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragserfüllung zu verarbeiten.
10. Höhere Gewalt
10.1 consultens Professional Services GmbH haftet nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese auf höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen, Streiks, Krieg, behördliche Anordnungen oder technische Probleme zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von consultens Professional Services GmbH liegen.
11. Lizenz- und Urheberrechte an Softwareprodukten
11.1 Alle Urheberrechte an der Software, einschließlich aller Dokumentationen, verbleiben bei consultens Professional Services GmbH oder seinen Lizenzgebern.
11.2 Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, die Software in der vertraglich vereinbarten Weise zu nutzen. Alle weiteren Rechte, insbesondere an der Software selbst bleiben consultens Professional Services GmbH vorbehalten.
12. Vertragsdauer und Kündigung
12.1 Verträge über Software-Produkte und Dienstleistungen sind befristet oder unbefristet, je nachdem, was im Vertrag vereinbart wurde.
12.2 Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündigen, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
12.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von consultens Professional Services GmbH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
13.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.